
Beschreibung: In Blau ein silbernes Kreuz, dessen oberer Arm verlängert und zu einer stilisierten Krümme rechtshin ausgezogen ist. Genehmigung: 20.06.1962 MdI Mainz Begründung: Das Wappen der Ortsgemeinde Dudenhofen wurde bereits von Hupp 29 bzw. 33 veröffentlicht und beschrieben; allerdings mit der willkürlichen und falschen Farbangabe goldenes Gemarkungszeichen in Schwarz. Dieses Dudenhofener Gemarkungszeichen geht auf ein Siegel der Ortsgemeinde zurück. Das Dudenhofener Gerichtssiegel ist von 1744 (LA Speyer, D 2 Nr. 159 fol. 50) bis 1972 (ebenda Nr. 78/6 Nr. 73) belegt, wobei das Gemarkungszeichen stets beseitet ist von den Buchstaben D und H für Duden-Hofen. Früheres Wappen: Beschreibung: In Schwarz ein goldenes Gemarkungszeichen in Form eines silbernen Kreuzes, dessen oberer Arm verlängert und zu einer stilisierten Krümme rechtshin ausgezogen ist (Hp). - Genehmigung 24.12.1845 König Ludwig 1. - Abbildung: Hupp 29 (farbig; Beschr. 33) Flagge: von Blau und Weiß geviert darin das Wappen (Hr.) Genehmigung: 07.11.1984 Bezirksregierung Neustadt/Weinstr. Quelle: www.dudenhofen.de |